Anwaltskosten

Kosten meiner anwaltlichen Beratung

Ein besonderes Anliegen ist es mir, bereits im Vorfeld der Mandatierung Kostentransparenz zu schaffen und Sie bestmöglich über die anfallenden Kosten aufzuklären. Sollten Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie gerne nach.

Für unverbindliche Anfragen per E-mail oder Telefon entstehen für Sie selbstverständlich keine Kosten.

Rechtsanwalt
anwaltskosten_arbeitsrecht
Anwaltskosten_im_Arbeitsrecht

Erstberatung

Die Kosten einer Erstberatung liegen bei maximal 190 Euro zzgl. MwSt.

Im Rahmen der Erstberatung schaue ich mir Ihr Anliegen an und gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu den möglichen Handlungsalternativen, Erfolgsaussichten und etwaigen Risiken. Wir besprechen gemeinsam, welche Kosten bei Weiterverfolgung Ihrer Angelegenheit auf Sie zukommen.

Ausgehend von dieser Beratung können Sie entscheiden, ob Sie ein weiteres Tätigwerden durch mich wünschen. Sollten Sie anschließend eine anwaltliche Vertretung meinerseits wünschen, wird die Erstberatungsgebühr in der Regel auf die weiteren Kosten angerechnet.

Kosten nach dem Rechtsanwalts- vergütungsgesetz (RVG)

In der Regel berechne ich meine anwaltlichen Leistungen (z.B. Beratung, außergerichtliche Vertretung, Klageerhebung usw.) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung (Prozessvertretung) bin ich als Anwältin verpflichtet, mindestens die nach dem RVG geschuldeten Gebühren abzurechnen.

Die konkrete Höhe der Kosten errechnet sich auf Grundlage des Gegenstandswertes (Streitwert) bzw. anhand einer Gebührentabelle. Der Streitwert ergibt sich zumeist aus dem finanziellen Wert der streitigen Angelegenheit. Bei finanziellen Auseinandersetzungen entspricht der Streitwert in der Regel dem Zahlungsanspruch. Bei nicht in Geld bezifferbaren Ansprüchen gibt es bestimmte Regeln, wonach der Streitwert bemessen wird. Geht es beispielsweise um eine Kündigungsschutzklage, beträgt der Streitwert in der Regel drei Bruttomonatsgehälter.

Rechtsberatung_kosten
Rechtliche_Beratung_frankfurt (1)

Selbstverständlich werde ich mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten und finanziellen Risiken Ihrer Angelegenheit in aller Offenheit besprechen.

Ein Prozesskostenrechner, mit dem Sie die voraussichtlichen Kosten Ihres Anliegens einmal vorab berechnen können, findet sich beispielsweise auf der Internetseite des Deutschen Anwaltsvereins.

Sollten Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie gerne nach.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz-
versicherung

rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfe ich gerne, ob diese in Ihrem Fall die Kosten für Sie übernimmt. Gerne übernehme ich im Bedarfsfall auch die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Stundenhonorar

anwalt_stundenhonorar

In bestimmen Fällen kann es sinnvoll sein, ein Stundenhonorar mit einem festen Stundensatz oder auch ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dabei schaue ich mir vorab Ihre Angelegenheit an und unterbreite Ihnen anhand des geschätzten Zeitaufwandes einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Sprechen Sie mich gerne zu den Kosten an, wir finden sicher eine Lösung.

Besonderheiten im Arbeitsrecht

Im Rahmen von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten besteht die Besonderheit, dass jede Partei ihre Kosten im außergerichtlichen Bereich und in der 1. Instanz (Arbeitsgericht) selbst trägt.
Erst in den höheren Instanzen (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) trägt diejenige Partei die Kosten, die den Prozess verliert.

Rechtliche_Beratung_frankfurt (1)

Wie kann ich Ihnen weiterhelfen?

Meine Leistungen: Rechtsgebiete

anwalt_verträge

Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen

Arbeitsrecht für ArbeitgeberInnen

sozialrecht_anwalt

Sozialrecht