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Was tun bei Kündigung durch den Arbeitgeber? – Der 10-Schritte-Krisenplan für Arbeitnehmende

Eine Schocksituation: Der Arbeitgeber legt die Kündigung auf den Tisch. Für viele Arbeitnehmende kommt das unerwartet und löst Gefühle wie Wut, Enttäuschung, Angst und Hilflosigkeit aus. Das ist nachvollziehbar – schließlich fühlt sich eine Kündigung oft wie eine persönliche Ablehnung an. 

Trotz der emotionalen Belastung ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und strategisch vorzugehen. Denn häufig lässt sich aus einer vermeintlich ausweglosen Situation zumindest finanziell noch etwas herausholen. Auch ein Zeitgewinn kann hilfreich sein – sei es für eine persönliche Strategie oder die Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.

Im Folgenden finden Sie einen 10-Schritte-Krisenplan, der zeigt, welche Punkte nach Erhalt einer Kündigung zu beachten sind, um das Beste aus der Situation herauszuholen.

Inhaltsübersicht:

1. Ruhe bewahren und Kündigung nicht vorschnell akzeptieren!

2. Nichts unterzeichnen!

3. Kündigungsschutz prüfen lassen und Kündigungsschutzklage fristgerecht einreichen

4. Ggf. Schwangerschaft oder Schwerbehinderung mitteilen

5. Arbeitslosmeldung nicht vergessen

6. Arbeitszeugnis einfordern

7. Gehalts- und Urlaubsansprüche prüfen

8. Abfindung verhandeln

9. Bewerbungsstrategie entwickeln

10. Professionelle Unterstützung einholen

Fazit

1. Ruhe bewahren und Kündigung nicht vorschnell akzeptieren!

Auch wenn Unsicherheit oder Wut überwiegen – eine Kündigung ist nicht immer endgültig und kann oft noch angefochten oder nachverhandelt werden.

Haben sich die Emotionen wieder abgekühlt, sollten Sie so schnell wie möglich – idealerweise direkt nach Erhalt der Kündigung – prüfen, ob diese schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift durch den Arbeitgeber erfolgt ist. Eine Kündigung bedarf zwingend der Schriftform: Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben von einer oder mehreren vertretungsberechtigten Personen des Arbeitgebers handschriftlich unterzeichnet und im Original übergeben werden muss. Eine Kündigung per E-Mail, SMS, Telefax oder gar mündlich ist unwirksam.

Nach Prüfung des Kündigungsschreibens sollte auch das Datum des Zugangs notiert werden, da dieses die Berechnungsgrundlage für die Kündigungsfrist und die dreiwöchige Klagefrist ist.

2. Nichts unterzeichnen!

Viele ArbeitgeberInnen drängen darauf, nach Ausspruch einer Kündigung einen Abwicklungsvertrag zu schließen, der die Rechtsfolgen der Kündigung regelt. Hier ist Vorsicht geboten! Unterschreiben Sie nichts, ohne vorher rechtlichen Rat einzuholen.

Ein Abwicklungsvertrag hat ähnliche Folgen wie ein Aufhebungsvertrag: Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich beendet, wodurch Sie die Möglichkeit verlieren, gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Zudem verzichten Sie mit der Unterzeichnung auf Ihren Kündigungsschutz und eventuelle Sonderrechte (z. B. als Schwangere oder Schwerbehinderte). Lassen Sie sich nicht zu einer vorschnellen Entscheidung drängen!

Falls Sie sich dennoch für den Abschluss eines Abwicklungsvertrags entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass dieser eine angemessene Abfindung, ein gutes oder sehr gutes Zeugnis und die Einhaltung der Kündigungsfrist enthält. Doch auch hier gilt: Obacht! Wird die Kündigungsfrist verkürzt, kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen. Zudem kann die Bundesagentur für Arbeit die Abfindung auf das Arbeitslosengeld anrechnen und eine Ruhenszeit anordnen. Dadurch könnte die finanzielle Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust schnell verpuffen.

3. Kündigungsschutz prüfen lassen und Kündigungsschutzklage fristgerecht einreichen

Nicht jede Kündigung ist wirksam. Oft gibt es Formfehler (vgl. u.a. Ziffer 1.) oder sie verstößt gegen das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Lassen Sie sich dazu schnellstmöglich rechtlich beraten.

4. Ggf. Schwangerschaft oder Schwerbehinderung mitteilen

Personen mit besonderem Kündigungsschutz – beispielsweise Schwangere oder Schwerbehinderte – sollten ihren Schutzstatus mitteilen, falls dieser von Arbeitgeberseite nicht berücksichtigt wurde.

5. Arbeitslosmeldung nicht vergessen!

Nach einer Kündigung muss die Arbeitssuchendmeldung schnell erfolgen: Spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses oder, bei kürzerer Kündigungsfrist, innerhalb von drei Werktagen. Andernfalls droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verbunden mit einer Verkürzung der Gesamtbezugsdauer. Hier gilt: Je schneller, desto besser.

Achtung: Die Arbeitssuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung! Diese ist erforderlich, um Arbeitslosengeld zu erhalten und muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Erfolgt sie zu spät, beginnt die Zahlung erst ab dem tatsächlichen Meldetag.

Seit dem 01.01.2022 ist die Meldung online möglich: Hier arbeitslos melden.

6. Arbeitszeugnis einfordern

Nach § 109 GewO besteht Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Wichtig ist, die Formulierungen genau zu prüfen, um versteckte negative Bewertungen zu vermeiden.

7. Gehalts- und Urlaubsansprüche prüfen

Gibt es noch offene Gehaltszahlungen, Überstunden oder Resturlaub? Diese müssen spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden. Hier laufen evtl. Fristen, die zwingend beachtet werden müssen.

8. Abfindung verhandeln

Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. Dennoch lassen sich durch geschickte Verhandlungen und eine Kündigungsschutzklage oft Abfindungszahlungen erzielen.

Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um Ihre Chancen auf eine Abfindung optimal zu nutzen!

9. Bewerbungsstrategie entwickeln

Nutzen Sie die Zeit, um Bewerbungsunterlagen zu optimieren und sich neu zu orientieren. Falls erforderlich, können Weiterbildungen oder Umschulungen eine gute Möglichkeit sein.

10. Professionelle Unterstützung einholen

Eine Kündigung ist ein schwerer Einschnitt, aber auch eine Chance für einen Neuanfang. Mit professioneller anwaltlicher Unterstützung lassen sich oft Abfindungen, Weiterbeschäftigungen oder vorteilhafte Aufhebungsvereinbarungen erzielen. Eine arbeitsrechtliche Beratung sichert Ihnen die bestmögliche Ausgangsposition.

Fazit:

Eine Kündigung ist nicht zwangsläufig das Ende, sondern kann auch neue Perspektiven eröffnen. Wer seine Rechte kennt und schnell handelt, kann finanzielle Nachteile vermeiden und oft eine günstigere Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Weiterbeschäftigung erreichen.


Sie haben eine Kündigung erhalten? Lassen Sie uns Ihre Situation besprechen – als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt setze ich mich für Ihre Rechte ein!

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Charlotte Arnold_Arbeitsrecht

Mein Name ist Charlotte Arnold. Ich bin Inhaberin der Kanzlei Arnold. Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie – ob ArbeitnehmerIn, Führungskraft oder ArbeitgeberIn – in meiner Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main zu allen Fragen des Arbeitsrechts – gerichtlich wie außergerichtlich.

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