Arbeitsrecht
für ArbeitgeberInnen
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Unternehmen sehen sich tagtäglich komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen ausgesetzt. Dabei können Sie als ArbeitgeberIn durch die richtige Strategie kostspielige Konflikte mit Ihren Angestellten vermeiden. Nehmen Sie rechtzeitig professionelle anwaltliche Beratung für Ihre arbeitsrechtlichen Maßnahmen in Anspruch und beugen Sie finanziellen Nachteilen vor. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.



Als ArbeitgeberIn tragen Sie eine große Verantwortung gegenüber Ihren Angestellten und Ihrem Unternehmen. Bereits mit Abschluss eines Arbeitsvertrages können formelle und materielle Fehler begangen werden, die später kostspielige Folgen sowie Risiken eines Prozesses für Ihr Unternehmen darstellen können.

Die rechtzeitige Inanspruchnahme einer fachanwaltlichen Beratung im Bereich des Arbeitsrechts hilft Ihnen, wirtschaftliche Risiken für Ihr Unternehmen zu vermeiden sowie eine maßgeschneiderte und sichere Strategie für Ihre arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu entwickeln.
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main
Ich, Charlotte Arnold, betreue und vertrete kleine und mittelständische Unternehmen, (gemeinnützige) Vereine bzw. Organisationen sowie öffentliche Institutionen.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich als Expertin im Bereich des Arbeitsrechts qualifiziert und aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit (Arbeitgeberberatung) in verschiedenen Wirtschaftskanzleien kann ich auf ein großes Erfahrungsspektrum zurückgreifen, welches für Sie bei der anwaltlichen Beratung einen enormen Mehrwert bietet. Mit Kompetenz und Beharrlichkeit, aber unter Beachtung meiner obersten Werte weiß ich die Ziele meiner MandantInnen durchzusetzen.


Ich unterstütze Sie in einer individuellen und auf Dauer ausgelegten Betreuung bei der Vorbereitung von Kündigungen, Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, Abfindungsfragen, Um-/Restrukturierungen, Insolvenz, Betriebsübergängen, Kurzarbeit, gerichtlichen Verfahren (Prozessvertretung) etc.
Fachanwältin für Arbeitsrecht als Vertreterin für ArbeitgeberInnen
Meine Schwerpunkte im Arbeitsrecht für ArbeitgeberInnen:
Verträge
Erstellung, Prüfung und Gestaltung von:
- befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen, Teilzeit- und Minijob-Verträgen,
- Geschäftsführer-Dienstverträgen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten,
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
- Betriebsvereinbarungen und Unternehmens-Richtlinien
Kündigungen / Personelle Maßnahmen
Vorbereitung und Durchführung von personellen Maßnahmen, bspw.:
- Abmahnungen und Kündigungen / Änderungskündigungen, Versetzungen
- Betriebsratsanhörungen
- Bestandsstreitigkeiten (Kündigungsschutzklagen)
- Behördliche Kündigungszulassungs- bzw. Kündigungszustimmungsverfahren (z. B. bei Mitarbeitern in Mutterschutz oder Elternzeit bzw. bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitern)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Vergütung / Corona-Arbeitsrecht
- Prüfung und Abwehr von Forderungen bzw. Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis
- Prüfung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, Boni, Sonderzahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, tarifrechtlichen Ansprüchen
- Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld
- Corona-Arbeitsrecht, Arbeitsschutz
Betriebsänderungen / Betriebsumstrukturierungen
- Umstrukturierungen, Restrukturierungen, Insolvenz, Betriebsübergänge
- Massenentlassungen gem. § 17 KSchG und Kommunikation mit Behörden, insb. der Bundesagentur für Arbeit